Neue Vorgaben

kostenpflichtig
Ab dem neuen Jahr können Kunden selbst entscheiden, ob sie To-go-Speisen und -Getränke in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung haben möchten. Dann nämlich gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz. Ein Überblick über die neuen Regeln.

Mehrwegverpackungen To-go: Was sich ab 1. Januar 2023 ändert


Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die vom 1. Januar 2023 an gilt. Der Bundestag hatte diese im Mai 2021 beschlossen. Was die neuen Vorgaben bedeuten, für wen sie gelten, und was sich für die Gastrobranche ändert – ein Überblick:

Was gilt ab dem 1. Januar 2023?

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Get

320°/dpa

Mehr zum Thema
Chemisches Recycling: 40 Anlagen in Betrieb, über 100 in Planung
UN-Umweltchefin sieht Fortschritte auf Weg zu Plastikabkommen
Erstes öffentliches Gebäude mit Carbonbeton
Tomra wird OMV und Borealis beliefern
Betonherstellung: So soll der CO2-Ausstoß auf netto Null reduziert werden
„Unverpackt trifft immer noch den Nerv der Menschen“
„Der Getränkekarton hat eine unglaublich schlechte Recyclingbilanz“
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Kunststoffrecycling: Covestro plant Zusammenarbeit mit Automobilindustrie
Pyrum erhält Nachhaltigkeitszertifizierung
Remanufacturing: Smarte Roboter sorgen für Inspektion und Demontage
Strabag erweitert Portfolio um ökologische Dämmstoffe