Verpackungsentsorgung

Die 7. Novelle der Verpackungsverordnung ist zwar schon in Arbeit, aber Nordrhein-Westfalen will nicht abwarten. Das Bundesland will zwei Änderungen nun doch in der laufenden 6. Novelle durchsetzen.

NRW will Änderung bereits in der 6. Novelle


Laut Plan sollte es mit der 6. Novelle der Verpackungsverordnung nun zügig voran gehen. Das Bundeskabinett hat bereits zugestimmt, nun fehlte nur noch das positive Votum von Bundesrat und Bundestag. Das galt zunächst als wacklig, weil Nordrhein-Westfalen schon im Vorfeld angekündigt hatte, im Bundesrat einen Änderungsantrag stellen zu wollen. Der Inhalt: Die Branchenlösung sollte eingeschränkt und die Eigenrücknahme abgeschafft werden. Als dann aber von Seiten des Bundesumweltministeriums (BMUB) angekündigt wurde, es werde bereits an einer 7. Novelle gearbeitet, rechneten viele damit, dass NRW keinen Antrag mehr stellen, sondern die 7. Novelle abwarten werde. Nun kommt es doch anders.

„Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, diese Novelle dazu zu nutzen, kurzfristig zwei gravierende Schwachstellen der Verpackungsverordnung zu beheben, um das System transparenter, gerechter und vollzugsfreundlicher zu gestalten“, heißt es in einem Schreiben von Umweltminister Johannes Remmel die Umweltminister und –senatoren des Bundes und der Länder. „Anlass sind sehr ernst zu nehmende Informationen aus Branchenkreisen, wonach auf Grund nicht lizenzierter Leichtverpackungsabfälle, die dennoch über die gelbe Tonne entsorgt werden, von einem Fehlbetrag in dreistelliger Millionenhöhe ausgegangen werden muss.“

Zwar hatte das BMUB am 18. Februar angekündigt, den Vorschlag aus NRW in der 7. Novelle zu übernehmen, doch das reicht Remmel offenbar nicht. „Da in fachlicher und rechtlicher Hinsicht bis in die konkreten Formulierungen hinein kein Dissens zwischen dem BMUB und meinem Haus besteht, erscheint mir die nunmehr gewählte Vorgehensweise der Bundesregierung jedoch wenig zielführend.“ Er erwarte für die 7. Novelle eine Vielzahl von weitergehenden Länderanträgen, die das Verordnungsgebungsverfahren erheblich in die Länge ziehen könnten. Der Minister sieht daher keine Alternative als die kommunizierten Anträgen noch in der sechsten Novelle einzubringen. „Ein Zurückstellen der beiden bekannten Anträge halte ich nicht für vertretbar“, schließt der Minister sein Schreiben.

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