Weniger Abfälle

kostenpflichtig
Der erste Aufschlag ist gemacht: Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für ein „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Auf Hersteller kämen somit bestimmte Anforderungen zu. Profitieren sollen nicht nur Verbraucher, sondern auch die Umwelt.

Recht auf Reparatur: EU-Kommission legt Vorschlag vor


Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nach dem Willen der EU-Kommission ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen bekommen. „Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren, statt zu ersetzen“, teilte die EU-Kommission am Mittwoch

320°/dpa/re

Mehr zum Thema
Novelle des ElektroG: Verbände fordern mehr Mut
„So verringert sich der Abfall nicht“
Umweltministerium legt Novelle des ElektroG vor
UN-Umweltchefin sieht Fortschritte auf Weg zu Plastikabkommen
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Das Recht auf Reparatur kommt