Lufteinhaltung

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart sollen Anfang 2019 kommen. Dazu hat sich die grün-schwarze Landesregierung durchgerungen. Der Deutschen Umwelthilfe gehen die geplanten Maßnahmen aber nicht weit genug.

Umwelthilfe will umfassende Diesel-Fahrverbote in Stuttgart erzwingen


Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehen die angekündigten Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg zur Luftreinhaltung nicht weit genug. Die grün-schwarze Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Betroffen sind demnach Fahrzeuge, die zu dem Zeitpunkt mindestens acht Jahre alt sind.

Die DUH jedoch will das Land Baden-Württemberg zur umfassenden Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zwingen. Das Gericht hatte entschieden, dass Fahrverbote in Stuttgart zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind, um die hohen Stickoxidwerte zu senken. Die DUH hält vor diesem Hintergrund auch Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 für nötig.

Der Umweltverband hatte bereits vor längerer Zeit einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Dazu gibt es am diesen Donnerstag (28. Juni) einen nicht-öffentlichen Termin, bei dem sich alle Beteiligten über den Stand der Dinge austauschen sollen. Ob das Gericht am selben Tag eine Entscheidung trifft, war zunächst unklar.


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Nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (Stand 1. Januar 2018) wären von einem Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter rund ein Drittel aller zugelassenen Diesel-Autos in der Region Stuttgart betroffen. In Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis sind insgesamt 534.573 Diesel-Autos zugelassen. Davon sind 188.163 Diesel-Wagen mit den Euronormen 1 bis 4 registriert. Das ist ein Anteil von 35 Prozent.

In Stuttgart selbst ist der Anteil mit 28 Prozent etwas geringer. Dort sind 106.608 Diesel-Autos erfasst, davon 30.116 mit den Abgasnormen 1 bis 4. Allerdings gibt es schon heute ältere Diesel-Autos, die nicht in die bereits existierende Umweltzone Stuttgart fahren dürfen, weil sie nicht die dazu nötige grüne Umwelt-Plakette erhalten haben.

Ausnahmen für Lieferverkehr

Gegenstand des Termins bei Gericht ist auch die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohner des Stuttgarter Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Dabei geht es um zu hohe Feinstaubwerte. Der Vergleich verpflichtet das Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu reduzieren. Bislang ist der Vergleich aber nicht umgesetzt. Das Land plant, eine Buslinie auf der Bundesstraße 14 zu erproben. Das Stuttgarter Neckartor gilt als schmutzigste Kreuzung Deutschlands.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Seither dürfen dort auf gut anderthalb Kilometern einer stark befahrenen Ost-West-Verbindung nur noch Diesel-Lastwagen rollen, die die Euro-Norm 6 erfüllen. Ein zweites Fahrverbot an einer anderen Straße gilt auch für ältere Diesel-Pkw.

In Stuttgart geht es aber nicht um Fahrverbote an einzelnen Straßen, sondern um großflächige Gebiete, in die ältere Diesel-Autos nicht mehr fahren dürfen sollen. Dabei sind Ausnahmen und Übergangsregelungen etwa für Handwerker, Lieferverkehre und Anwohner vorgesehen. Details muss die Regierung aber noch klären.

 

© 320°/dpa | 28.06.2018

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