Neues Verpackungsregister

kostenpflichtig
Seit Anfang des Jahres gilt das neue Verpackungsgesetz. Die neuen Vorgaben sollen das Recycling ankurbeln und zugleich die Zahl der Trittbrettfahrer aufseiten der Inverkehrbringer reduzieren. Das erste Fazit fällt positiv aus.

„Das ist ein guter Start“


Das neue Verpackungsgesetz zeigt Wirkung: Zwei Wochen nach Inkrafttreten haben sich rund 130.000 Inverkehrbringer von Verpackungen registriert, teilten Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Gunda Rachut von der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister am Montag mit. Das seien 70.000 mehr als bisher. Es sei aber noch „Luft nach oben“, sagte Rachut. Das öffentlich einsehbare Register führe bereits dazu, dass Unternehmen sich gegenseitig bei den Behörden anzeigten.

Die Zentrale Stelle hatte das Verpackungsregister LUCID bereits im August vergangenen Jahres freigeschaltet. Seit Beginn des neuen Jahres müssen dort alle Hersteller, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, registriert sein. Das gilt auch für Online-Händler. Wer sich nicht registriert, dem drohen Bußgelder und ein Vertriebsverbot

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