Gerichtsurteil

kostenpflichtig
Rund 2.000 Schweine waren in einem Maststall im Landkreis Würzburg elendig verendet. Das Landratsamt hatte dem Landwirt rund 200.000 Euro für die Entsorgung der Kadaver in Rechnung gestellt. Doch der Landwirt muss vorerst nicht zahlen.

Bauer muss nicht für Entsorgung von Schweine-Kadavern zahlen


Im April 2018 war bekannt geworden, dass in einem Mastschweinestall im Landkreis Würzburg Mastschweine in großem Umfang verendet waren. Nachdem der Landwirt seiner Verpflichtung zur Entsorgung nicht fristgemäß nachgekommen war, beauftragte das Landratsamt im Wege der freihändigen Vergabe eine Fachfirma. Die Kosten für diese Ersatzvornahme beliefen sich auf rund 200.000 Euro und wurden dem Landwirt vom Landratsamt in Rechnung gestellt.

Der Landwirt wehrte sich dagegen vor Ger

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