Ersatzbaustoffverordnung

kostenpflichtig
Wenn es um die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken geht, werden in der Regel Eluatgrenzwerte herangezogen. Zu Recht, wie ein Gutachten bestätigt. Auf Feststoffwerte könnte in der Ersatzbaustoffverordnung verzichtet werden.

Gutachten: Eluatgrenzwerte für Eisenhüttenschlacken sind ausreichend


Wie lässt sich die Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken am besten beurteilen? Mithilfe von Eluatgrenzwerten oder besser mit Feststoffwerten? In einigen Bundesländern gibt es offenbar Vertreter, die Feststoffwerte in der geplanten Ersatzbaustoffverordnung befürworten. Doch ein aktuelles Rechtsgutachten kommt zu einem anderen Ergebnis.

„Die Verwendung von Eluatgrenzwerten zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken im Rahmen der geplanten Er

Mehr zum Thema
Betonherstellung: So soll der CO2-Ausstoß auf netto Null reduziert werden
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan