Vermüllung der Umwelt

kostenpflichtig
In der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist vorgesehen, dass die Regierung Produkte verbieten kann, wenn diese zur Vermüllung der Umwelt beitragen. Ein Rechtsgutachten hat sich mit dem Vorhaben auseinandergesetzt – und sieht einige Fallstricke.

Rechtsgutachten: Keine Produktverbote für politische Zwecke


Die Möglichkeit, dass die Bundesregierung Produkte national verbieten kann, weil sie „in erheblichem Umfang zur Vermüllung der Umwelt beitragen“, ist verfassungsrechtlich problematisch. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des Berliner Abfallrechtsexperten Stefan Kopp-Assenmacher.

Der Jurist

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