EuGH-Urteil

kostenpflichtig
Anhand von pauschalen prozentualen Fremdstoff-Grenzen darf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen der „Grünen Liste“ nicht untersagt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Stattdessen müssen andere Kriterien herangezogen werden.

Abfallverbringung: EuGH kippt pauschale Fremdstoff-Grenzen


Dem EuGH-Urteil lag ein Rechtsstreit zwischen der Recyclingfirma Interseroh und der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg zugrunde. Dabei ging es um die Einstufung von PPK-Abfällen, die aus der LVP-Sammlung der dualen Systeme aussortiert wurden und zur weiteren Verwertung in die Niederlande verbracht werden sollten. Die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg hatte den Standpunkt vertreten, dass die betreffenden Abfälle nur dann in die „Grüne Liste“ eingestuft werden dürfen, wenn

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