Urteil zur Altkleidersammlung

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat der Modekette Adler erlaubt, auch Alttextilien zu sammeln, die von anderen Herstellern stammen. Anwälte glauben jedoch, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Denn damit würden die Grenzen für die freiwillige Rücknahme überschritten.

Anwälte: Altkleiderurteil aus Würzburg hat keinen Bestand


Wie einige andere Modehersteller nimmt auch die Modekette Adler in ihren Läden Altkleider zurück und bietet den Kunden dafür Warengutscheine an. Im Gegensatz zu anderen Märkten können bei Adler jedoch auch Altkleider von fremden Herstellern gegen Gutscheine getauscht werden. Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ging das zu weit: Es stellte einen Bescheid aus, in dem Adler lediglich die Rücknahme von selbst hergestellten oder selbst vertriebenen Kleidern erlaubt wurde. Gegen diesen Bescheid reichte Adler Klage ein und bekam vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht (VG) in Würzburg Mitte Februar Recht (AZ: W 4 K 13.1015).

Das VG entschied, dass Adler weiterhin sowohl eigene als auch fremde Altkleider annehmen darf – und zwar in ganz Deutschland. In einer Pressemitteilung stellte das VG klar, dass das Rücknahmesystem von Adler unter das Regime des Abfallrechts falle. Dass Adler auch fremde Altkleider annehmen darf, rechtfertigt das Gericht mit der Produktverantwortung.

Dieser Einschätzung widersprechen nun die Rechtsanwälte der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC). Es spreche vieles dafür, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird, heißt es seitens der Anwälte. Als Begründung für diese Einschätzung wird einmal mehr der Paragraf 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes herangezogen. Dieser erlaube zwar eine Ausnahme der Überlassungspflicht und damit eine freiwillige Rücknahme. Doch die Rücknahme werde wiederum in Paragraf 26 eingeschränkt und gelte nur für selbst „hergestellte oder vertriebene Erzeugnisse“. Die Erlaubnis des Gerichts, auch fremde Erzeugnisse zurückzunehmen, hebelt laut GGSC außerdem die Voraussetzungen für die gewerbliche Sammlung aus.

Auch das Verwaltungsgericht selbst rechnet offenbar mit Nachwehen. Das Urteil gehe auf „äußerst strittige Fragen des Abfallrechts und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein und hat Bedeutung für die ganze Branche“, heißt es in der Pressemitteilung. Daher wurde die Berufung zugelassen. Ob es dazu kommt, ist derzeit noch unklar. Laut Gerichtssprecherin Monika Kolenda wurden die Begründungen noch nicht an die Streitparteien verschickt, daher laufe auch die Frist für die Berufung noch nicht.

© 320°/ek | 10.03.2015

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Herstellerverant-wortung: Reconomy mit neuem Service für Textilien
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan