E-Schrott-Sammlung

kostenpflichtig
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt. Damit wird das Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Bundesrat billigt Änderung des ElektroG


Nach dem Bundestag hat am Freitag (7. Mai) auch der Bundesrat der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen.

Dazu wird unter anderem der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen. Außerdem gelten für Hersteller verschärfte Abholpflichten. Sie dürfen nur noch kleinere Sammelcontainer auf Wertstoffhöfen aufstellen, damit mögl

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Mehr Rezyklate, weniger Plastik: Was Apple bislang erreicht hat
Einweg-E-Zigarette mit abnehmbarem Akku
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan