Entsorgung von Styroporabfällen

Wegen der Einstufung als gefährlicher Abfall wächst sich die Entsorgung von HBCD-Styropordämmungen zum Problem aus. Der bvse befürchtet einen Entsorgungsnotstand. Er sieht die Bundesländer in der Verantwortung und fordert sie zum Handeln auf.

bvse: Jetzt sind die Bundesländer in der Verantwortung


Der bvse befürchtet einen Entsorgungsnotstand für Polystyrolmaterialien (Styropor), die mit dem Flammhemmschutz HBCD behandelt sind. Aufgrund ihrer Einstufung als gefährlicher Abfall ab dem 30. September dürfen beispielsweise Dämmstoffabfällle nur noch in Anlagen verbrannt werden, die auch für gefährliche Abfälle zugelassen sind. „Nachdem ohne Not ein Stoffstrom von einem ungefährlichen Abfall zu einem gefährlichen Abfall umdefiniert wurde, sind jetzt sind die Bundesländer in der Verantwortung, eine funktionierende Entsorgung von HBCD-Styropordämmungen auf allen Ebenen zu gewährleisten“, fordert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

In der Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wurde das Thema zwar beraten, die LAGA hat sich jedoch nicht auf ein abgestimmtes Vorgehen einigen können, um die Situation zu entschärfen. „Es ist für uns unerklärlich, warum viele Bundesländer die mehr als angespannte Situation zum Nachteil des Handwerks in Gewerbe und Industrie weiterhin negieren. Wir stellen jedoch fest, dass der prognostizierte Engpass bei der Entsorgung von flammgeschützten Styropordämmplatten bereits jetzt eingetreten ist“, kritisierte Rehbock.

Nach Auffassung des bvse muss kurzfristig sichergestellt werden, dass auch nach dem 30. September die gewohnten Entsorgungswege weiter genutzt werden können. Darüber hinaus sollten die Betreiber der Verbrennungsanlagen aufgefordert werden, „ihren Beitrag an der Entsorgungssicherheit dieser Abfälle zu leisten, indem sie sich die entsprechenden Schlüssel genehmigen lassen und auch bereit sind, diese entsprechenden Abfälle tatsächlich anzunehmen“.

Die Bundesländer werden vom bvse außerdem aufgefordert, die ausstehenden Fragen zum Umgang mit vermischten HBCD-haltigen Bau- und Abbruchmaterialien, mit den Entsorgungsverbänden unverzüglich zu klären. „Hier gibt es Unsicherheiten, die nicht auf dem Rücken der Entsorger abgeladen werden dürfen“, betonte Rehbock.

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