Widerstand gegen Abfallwirtschaftsplan NRW

Der Rhein-Kreis Neuss prüft rechtliche Schritte gegen den neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung in Düsseldorf versuche, Abfallströme zu lenken, um damit den Verfall der Verbrennungspreise zu stoppen, kritisiert der Kreis. Das sei ein staatlicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

„Das ist Planwirtschaft statt Wettbewerb“


Der neue Abfallwirtschaftsplan könnte die Gebührenzahler teuer zu stehen kommen, befürchtet der Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss, Karsten Mankowsky. Denn mit der Einteilung des Landes Nordrhein-Westfalen in fünf Entsorgungsregionen werde jeder Kommune vorgegeben, wo sie ihren Restmüll ausschließlich zu entsorgen hat. „Die Befürchtungen, die bereits beim Entwurf vielfach geäußert worden sind, werden durch den vom Kabinett gebilligten Plan nochmals übertroffen“, kritisiert Mankowsky. „Dies ist ein nicht akzeptabler staatlicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.“

Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) hatte bereits 2014 den Entwurf des Ökologischen Abfallwirtschaftsplans des Landes kritisiert und mehr Marktwirtschaft in der Hausmüllentsorgung gefordert, um niedrige Entsorgungspreise erzielen zu können: „Die 31 Kreise und 23 kreisfreien Städte in NRW sollten nach EU-weiter Ausschreibung selbst entscheiden dürfen, in welcher Verbrennungsanlage sie den bei ihnen anfallenden Hausmüll entsorgen wollen“, so der BdST.

An diesem Grundsatz will auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke festhalten und kündigte im Kreisausschuss an, notfalls rechtliche Schritte gegen den Abfallwirtschaftsplan des Landesumweltministeriums einzulegen. Er will im Interesse der Gebührenzahler bei der im kommenden Jahr anstehenden Ausschreibung des Rhein-Kreises Neuss günstigere Entsorgungspreise und damit günstigere Müllgebühren erzielen. „Keine Ausschreibung der letzten Zeit, etwa die des Kreises Heinsberg, des Kreises Viersen oder der Stadt Mönchengladbach, hat zu unangemessenen Transportwegen oder zu weit entfernten Müllverbrennungsanlagen geführt. Dagegen seien deutliche günstigere Marktpreise erzielt worden“, so Petrauschke.

„Überkapazitäten werden damit nicht abgebaut“

Für den Rhein-Kreis Neuss hieße die Realisierung des Abfallwirtschaftsplans, dass er nur noch Müllverbrennungsanlagen in der Entsorgungsregion I beauftragen könnte. „Wir dürften beispielsweise also unseren Abfall im 67 Kilometer entfernten Aachen entsorgen, nicht aber in Wuppertal, das nur 35 Kilometer von Neuss entfernt ist, aber in einer anderen vom Land vorgegebenen Entsorgungsregion liegt“, moniert der Landrat.

Tatsächlich geht es beim Abfallwirtschaftsplan des Umweltministeriums nach Ansicht der Experten vom Rhein-Kreis Neuss weniger um Umweltschutz und Transportentfernungen. Vielmehr gebe es in Nordrhein-Westfalen ein Überangebot von Entsorgungskapazitäten bei den 16 Müllverbrennungsanlagen, das zu sinkenden Verbrennungspreisen führe. Das Land versuche deshalb, mit seinem Abfallwirtschaftsplan in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen und die Abfallströme zu lenken, um so den Preisverfall zu stoppen. „Das ist Planwirtschaft statt Wettbewerb. Überkapazitäten, die den Gebührenzahler in NRW in der Vergangenheit mit erheblichen Kosten belastet haben, werden auf diese Weise vom Land nicht abgebaut“, ist Petrauschke überzeugt.

Der Abfallwirtschaftsplan wird nach dem Kabinettsbeschluss nun dem Landtag zugeleitet, um die Zustimmung der Landtagsausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und für Kommunales zu erreichen. Danach soll der Plan in Kraft treten.

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