OVG-Urteil ist rechtskräftig

Abfallgemische aus Krankenhausabfällen und Siedlungsabfällen sind nicht überlassungspflichtig, wenn sie verwertet werden können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Beschwerde gegen ein entsprechendes OVG-Urteil wurde abgewiesen.

Keine Überlassungspflicht für Abfallgemische aus Krankenhäusern


Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Trierer Abfallzweckverbands A.R.T. gegen das Urteil des Oberverwaltunsgerichts Koblenz zurückgewiesen. Damit ist das Urteil von Anfang März inhaltlich bindend. Demnach unterliegen Krankenhaus- und Siedlungsabfälle, die als Gemisch erfasst werden, nicht der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Abfallerzeuger kann das Gemisch grundsätzlich unter dem Abfallschlüssel 18 01 04 einem privaten Entsorger zur Verwertung überlassen.

Wie das OVG klarstellt, muss dem Erzeuger oder Besitzer eines Abfallgemischs stets die Möglichkeit zugestanden werden nachzuweisen, dass das Gemisch einer zulässigen Verwertung und keiner Beseitigung zugeführt wird. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Zweckverband A.R.T. einen Krankenhausträger aufgefordert, ihm das gesammelte Gemisch aus Krankenhaus- und Siedlungsabfällen zu überlassen. Nach Auffassung des Zweckverbands ist das Gemisch überlassungspflichtig, weil gegen das Getrennthaltungsgebot verstoßen wird und auch biologisch abbaubare Abfälle enthalten sind. Das Abfallgemisch besteht zu 80 Prozent aus Krankenhausabfällen (Abfallschlüssel 18 01 04) und im Übrigen aus Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01). Es wird bislang mittels Behälterpresse gesammelt und im Müllheizkraftwerk Mainz verbrannt.

Der Krankenhausträger hatte gegen die Anordnung des Abfallzweckverbands geklagt und vor dem OVG Koblenz Recht bekommen. Das OVG urteilte, dass ein Verstoß gegen Getrennthaltungsgebote nicht ohne Weiteres zu einer Überlassungspflicht des entstandenen Abfallgemischs führt. Dabei sah es das Gericht als unerheblich an, dass in diesem Gemisch in geringem Umfang auch biologisch abbaubare Abfälle enthalten sind.

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