E-Schrott
Seit 15. August gilt für E-Schrott eine neue Abgrenzung zwischen Klein- und Großgeräten. Wie aber misst man die Maße korrekt? Was gehört zu den äußeren Abmessungen dazu? Und wie geht man bei Geräten mit ausziehbaren Teilen vor? Einige Antworten.
Was Sie bei der Abgrenzung zwischen Klein- und Großgeräten beachten müssen
Vorab die gute Nachricht: In vielen Fällen müssen Sie nicht messen, denn die Bemaßung des Produzenten oder Herstellers reicht meistens aus, um festzustellen, ob ein Elektrogerät ein Kleingerät oder Großgerät ist. Hierfür sind die äußeren Abmessungen relevant, nicht die Packmaße, wie die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ear unterstreicht.
Liegen die Maße nicht vor, müssen Sie die äußeren Abmessungen eines Elektrogeräts stets in gebrauchsfertigem Zustand ermitteln, wie die ear erklärt. Zubehör (z. B. Schläuche, Rohre, Kabel) kann weggelassen werden. Auch Netzkabel (befestigt oder abnehmbar) werden nicht berücksichtigt.
Besitzt das Elektrogerät befestigte ausziehbare oder faltbare Teile (z. B. Antennen oder Gelenkarme), reicht es aus, diese Teile in ihrer kompaktesten Form zu betrachten, um die Auswirkungen auf die Messung zu minimieren. Bei rechteckigen Geräten ist dies laut ear die größte Höhe, Breite oder Tiefe des Geräts.
Für runde Geräte ist nach Angaben der ear der größte Durchmesser relevant. Flexible Geräte (z. B. Kleidung mit elektrischen Funktionen, Lichterketten usw.) werden immer im zusammengelegten/kompakten Zustand gemessen.
Einige Beispiele
Grundsätzlich gilt, dass es sich um ein Großgerät handelt, wenn die größte äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt. Ist die größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm, handelt es sich um ein Kleingerät oder kleines ITK-Gerät.
Zur Verdeutlichung führt die ear die Beispiele eines Küchenradios mit langer ausziehbarer Antenne und eines Wasserkochers mit langem Netzkabel an. „Beträgt keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter, sind sie Kleingeräte (Kategorie 5), auch wenn die ausgezogene Antenne oder das Netzkabel 100 cm lang sind“, erklärt die Stiftung.
Beispiele zur Bestimmung der äußeren Abmessungen:
Quelle: Stiftung Elektro-Altgeräte Register ear
© 320° | 21.08.2018