Gemeinderat gibt grünes Licht

Der Beschluss ist gefasst, nun kann die europaweite Ausschreibung in die Wege geleitetet werden. Geplant ist, im kommenden Jahr mit dem Bau zu beginnen. Nach Fertigstellung sollen in der neuen Anlage alle Bioabfälle der Stadt Stuttgart behandelt werden.

Stuttgart beschließt Bau der Vergärungsanlage


Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat gestern (16. Juli) den Projektbeschluss zum Bau einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Zuffenhausen gefasst. In der neuen Anlage sollen die in Stuttgart gesammelten Bioabfälle vergärt werden. Geplant ist eine Kapazität von 30.000 bis zu 35.000 Tonnen pro Jahr.

Derzeit beträgt das Bioabfallaufkommen in Stuttgart rund 15.000 Tonnen. Der Stadt erwartet jedoch, dass sich das Aufkommen nach Abschluss der Einführung der Pflichtbiotonne verdoppeln wird. Für die vollständige Umstellung auf die flächendeckend getrennte Sammlung von Bioabfällen sind insgesamt drei Jahre vorgesehen.

Die Stuttgarter Verwaltung hat nun den Auftrag, die weiteren Planungsleistungen zu vergeben und die europaweite Ausschreibung der Bioabfallvergärungsanlage in die Wege zu leiten. Die planrechtlichen Voraussetzungen sollen bis Sommer 2016 vollständig geschaffen werden, so dass nach erfolgter Genehmigung mit dem Bau im Herbst 2016 begonnen werden kann. Für den Bau der Anlage sind Kosten in Höhe von 19 Millionen Euro veranschlagt.

Wie die Stadt betont, dient die Anlage nicht nur der Verwertung der Bioabfälle, sondern auch einer umweltverträglichen Energiegewinnung: Das Biogas, das bei der Vergärung des Bioabfalls entsteht, kann entweder direkt in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umgewandelt oder auf Erdgasqualität aufbereitet werden.

Der städtische Eigenbetrieb AWS plant bereits seit 2012 den Bau einer solchen Vergärungsanlage. Inzwischen seien die die Planungen für den Standort Zuffenhausen so weit vorangeschritten, dass in Kürze die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden kann, heißt es. Die für den Genehmigungsantrag erstellten Gutachten (Artenschutz, Lärm, Geruch, Abstandnachweise, Baugrund) würden allesamt nachweisen, dass durch die Anlage keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

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