Behördliche Anordnung
Die Maßnahme sei „unausweichlich“, heißt es: Das Passauer Landratsamt lässt bei dem niederbayerischen Recycler STF mehrere Betriebsteile stilllegen. Betroffen sind mehrere Sortieranlagen und Kunststoffmühlen.
STF Recycling muss mehrere Betriebsteile stilllegen
Der niederbayerische Recycler STF Group muss mehrere Sortieranlagen und Kunststoffmühlen stilllegen. Nach Angaben des Landratsamts Passau gilt das Betriebsverbot für die Betriebsteile der Tochter STF Recycling, die bisher ohne Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz betrieben wurden. Mit dem Unternehmen mit Sitz in Aicha vorm Wald sei vereinbart worden, die betroffenen Geräte bis Ende des Jahres stillzulegen.
Laut Landrat Franz Meyer sind für den drastischen Schritt alle juristisch notwendigen Voraussetzungen gegeben: „Nachdem das Unternehmen nicht genehmigungsfähige Antragsunterlagen eingereicht hatte, war die Maßnahme unausweichlich.“ Mit der schrittweisen Stilllegung könne der Betrieb seinen laufenden Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden noch bis Ende des Jahres nachkommen. In diesem Zusammenhang würden auch die Brandschutzmaßnahmen und die Einhaltung der Lärmwerte in der Nacht überprüft. Der Inhaber des Unternehmens hat laut Landrat bereits Schritte für ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Die STF Group hat insgesamt drei Töchter: STF Recycling, STF Maschinenbau und STF Thermoform-Folien. STF Recycling verarbeitet nach eigenen Angaben 54.000 Tonnen PET-Flaschen pro Jahr. Die Sparten Maschinenbau und Thermofolien sind von den Maßnahmen laut Landratsamt nicht betroffen.
© 320°/ek | 18.10.2016