Verwertung von Sortierresten

Die Sortierreste aus der Restabfallbehandlung in Münster können auch weiterhin vom niederländischen Entsorger Twence verwertet werden. Die Auftragsvergabe sei rechtens, bestätigt das OLG Düsseldorf. Das Gericht wies die Beschwerde von Remondis zurück.

Vergabe an Twence: OLG weist Beschwerde zurück


Wie die Stadt Münster mitteilt, habe das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf schon im Dezember vergangenen Jahres die Beschwerde zurückgewiesen. Remondis hatte die Beschwerde eingereicht, weil der Entsorgungskonzern die Auffassung vertrat, dass die Sortierreste aus der Münsteraner Restabfallbehandlungsanlage in Nordrhein-Westfalen entsorgt werden müssten. Stattdessen gehen sie jedoch zum niederländischen Entsorger Twence, der zum Jahreswechsel 2016/17 den Auftrag von der Stadt Münster erhalten hatte.

„Die Twence hat das günstigste Angebot abgegeben. Im Wesentlichen ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die Sortierreste aus der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage der Stadt Münster abfallrechtlich als gemischte Siedlungsabfälle oder als sonstiger Abfall einzustufen sind“, erläutert Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Durch die mechanische Aufbereitung der Restabfälle werden Metalle, Kunststoffe, Holz und Papier aus dem Abfallgemisch aussortiert und separat der stofflichen oder hochwertigen energetischen Verwertung zugeführt. Die verbleibenden Sortierreste sind deshalb nicht als gemischte Siedlungsabfälle, sondern als sonstiger Abfall einzustufen, so die Argumentation der Stadt Münster, die jetzt durch den Beschluss des OLG erneut bestätigt wurde.

Da sonstiger Abfall nicht dem unionsrechtlichen Gebot der Entsorgungsautarkie und damit auch nicht dem Abfallwirtschaftsplan NRW unterliegt, bestehe keine Verpflichtung, dass die Sortierreste aus Münster im Inland und in Nordrhein-Westfalen verwertet werden müssen. „Die Entscheidung des Gerichts gibt eine positive Perspektive für den Ausbau unserer guten Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn“, erläutert Stadtrat Matthias Peck.

„Für Münster ist der Beschluss sehr erfreulich. Nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus ökologischer Sicht“, betont Ludger Steinmann, Vorsitzender des Betriebsausschusses der AWM. „Bis Ende 2016 wurden die Sortierreste aus Münster in Anlagen in NRW verwertet. Die Entfernung zu den entsprechenden Anlagen war größer, als sie jetzt mit den nur rund 80 Kilometern bis zur Twence ist“, so Steinmann.

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