Neuer Anwendungsbereich

kostenpflichtig
E-Schrott-Recycler dürfen sich auf ein breiteres Inputspektrum einstellen. Ab Mai fallen auch sogenannte „passive Geräte“ unter das ElektroG. Diese Geräte müssen dann getrennt entsorgt werden.

ElektroG gilt künftig auch für „passive“ Geräte


Sogenannte „passive“ Endgeräte waren in Deutschland bislang nicht registrierungs- und meldepflichtig. Was in vielen EU-Ländern bereits gang und gäbe ist, holt die Stiftung Elektronik-Altgeräte Register ear jetzt nach. Sie erweitert den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ab Mai dieses Jahres um diese Geräte. Unter passiven Endgeräten versteht die ear Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten. Betroffen von der neuen Regelung si
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