Gewerbliche Sammlungen
kostenpflichtigKünftig sollen Kommunen auch gegen private Sammler klagen können, falls diese die Bestimmungen des Anzeigeverfahrens nicht einhalten. Was unverfänglich klingt, könnte in der Praxis die gewerblichen Sammlungen zusätzlich behindern, meint der Entsorgerverband bvse.
bvse warnt vor neuen Stolpersteinen
Das Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen hat in der Vergangenheit schon viele Male für Ärger gesorgt. Meistens auf Seiten der privaten Sammler, die sich von den zuständigen Behörden gegängelt fühlten. Eingeführt wurde das Anzeigeverfahren im Zuge der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012. Nun soll das Gesetz abermals novelliert werden und das Anzeigeverfahren soll nach wie vor gelten – nur mit einer kleinen Änderung.