Pflicht zur Kennzeichnung

kostenpflichtig
Ab Juli 2021 müssen Artikel aus Einwegkunststoff mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen. Das Label soll vor Umweltschäden durch Plastik warnen.

Warnhinweis für Einwegplastik-Produkte


Produkte aus Einwegkunststoff müssen ab Juli 2021 mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Das hat die Bundesregierung im Rahmen der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung beschlossen.

Das neue Label soll vor Umweltschäden durch Plastik warnen. „Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern“, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisati

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