„Wichtiges Signal“

Das Tauziehen um die Verpackungssteuer in Tübingen geht weiter. Der Gemeinderat hat beschlossen, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Vor wenigen Wochen hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Steuer für ungültig erklärt.

Tübingen hält an Verpackungssteuer fest


Die Verpackungssteuer in Tübingen wird weiterhin erhoben. Das hat der Gemeinderat vergangene Woche mehrheitlich beschlossen. Damit bleiben Tübinger Betriebe, die Einwegverpackungen verkaufen, steuerpflichtig.

Allerdings werde die Stadtverwaltung die Steuer bis zur Entscheidung über die Revision am Bundesverwaltungsgericht noch nicht einziehen, teilt die Stadt mit. Die Betriebe erhielten noch keinen Festsetzungsbescheid, könnten aber Vorauszahlungsbescheide beantragen – beispielsweise, wenn sie aus steuerlichen Gründen Vorauszahlungen leisten möchten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer für ungültig erklären, erhielten die Betriebe das Geld entsprechend ihrer Vorauszahlungen zurück.

„Bereits die vergangenen sechs Monate haben gezeigt, dass die Verpackungssteuer wirkt: Statt Einweg kommt viel öfter Mehrweg zum Einsatz, und die Müllflut im Stadtbild geht sichtbar zurück“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Um diese Lenkungswirkung beneiden uns viele Städte. Für sie und hoffentlich auch für die Bundesgesetzgebung ist der politische Wille für die Fortführung der Tübinger Verpackungssteuer ein wichtiges Signal.“


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Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent netto. Zahlen müssen unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Take-away-Gerichte und „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt die Entscheidung des Gemeinderats. „Die Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Das hat die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen in Kraft getretene Verbrauchssteuer in den sechs Monaten ihrer Gültigkeit eindrücklich bewiesen.“ Die Vermüllung des öffentlichen Raumes habe innerhalb kürzester Zeit deutlich abgenommen. Die Entscheidung des Tübinger Gemeinderates, die Verpackungssteuer weiter zu erheben, sei daher aus Umweltsicht völlig richtig.

Metz appelliert abermals an Bundesumweltministerin Steffi Lemke klarzustellen, dass die Vermeidung von Verpackungsmüll nicht abschließend im Verpackungsgesetz geregelt ist und Kommunen eigene Handlungsspielräume gegen die Müllschwemme vor Ort haben. „Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite in Deutschland von Jahr zu Jahr neue Rekordmengen beim Verpackungsmüll erreicht werden und auf der anderen Seite kommunales Engagement zur Lösung dieses Problems nicht unterstützt wird“, so Metz.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die Tübinger Verpackungssteuer im März 2022 nach der Klage einer Franchise-Nehmerin von McDonald’s für ungültig erklärt. Dagegen hat die Stadt Tübingen auf Beschluss des Gemeinderats Revision eingelegt. Die Entscheidung über die Zukunft der Tübinger Verpackungssteuer liegt damit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wie lange das Verfahren dauert, ist noch nicht bekannt.

320°/re

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