Einwegverpackungen

Eine „Insellösung“ wie in Tübingen will McDonald's nicht hinnehmen. Der Konzern unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpackungssteuer.

Verpackungssteuer landet vor Bundes­verfassungsgericht


Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen befassen. Wie McDonald’s am Freitag mitteilte, hat eine Franchisenehmerin aus Tübingen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte den Eingang in Karlsruhe. Es geht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass die Stadt Tübingen eine solche Abgabe auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck bei Verkäufern von Speisen und Getränken erheben darf.

Die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale in Tübingen hatte mit Unterstützung des Fast-Food-Konzerns gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte McDonald’s noch Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab.

McDonald’s erklärte am Freitag, die Franchisenehmerin weiter zu unterstützen. „Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.“ Eine bundesweite Lösung bedeute daher nicht nur Planungssicherheit für die rund 200 mittelständischen Franchisenehmerinnen und Franchisenehmer vor Ort, sondern fördere gleichzeitig notwendige Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite.

440 Betriebe in Tübingen betroffen

Die Verfassungsbeschwerde hat nach Angaben der Stadt Tübingen vorerst keine Auswirkungen auf die Verpackungssteuer. „Sie wird erhoben gemäß den Anpassungen des Bundesverwaltungsgerichts“, sagte eine Sprecherin. Demnach werden 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Einweggeschirr wie Pommesschalen sowie 20 Cent für Einwegbesteck und sonstige Hilfsmittel wie Trinkhalme fällig. Eine bisherige Obergrenze von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit entfällt nach dem Urteil allerdings.

Mit dieser Anpassung gehe die Stadt nun in das sogenannte Veranlagungsverfahren, sagte die Sprecherin. Sprich: Die Betriebe müssen eine Steuererklärung abgeben und erhalten nach Prüfung einen Steuerbescheid, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die nötigen Formulare sollen in der kommenden Woche an die Betriebe verschickt werden. Nach früheren Angaben der Stadt sind davon rund 440 betroffen.

Die Deutsche Umwelthilfe reagierte mit Unverständnis auf die Verfassungsbeschwerde von McDonald’s: „Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald’s mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern.“ Die Verfassungsbeschwerde sei ein Spiel auf Zeit und solle wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. „Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht.“

320°/dpa

Mehr zum Thema
„Sprengen“ mit Flüssigkeiten: Saperatec nimmt Anlage in Betrieb
Wertstoffhöfe sollen mehr Gerätealtbatterien annehmen
Mehrwegsystem im Pflanzenhandel kartellrechtlich unbedenklich
BDE fordert EU-Agentur für Kreislaufwirtschaft
Weiter Streit um Bauschutt aus AKW Biblis
Furcht vor Dosenpfand an der deutsch-dänischen Grenze