Elektroaltgeräte

kostenpflichtig
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Behandlungsverordnung für Elektroaltgeräte beschlossen. Damit werden die Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung neu geregelt. Erstmals gibt es auch Vorgaben für die Behandlung von ausgedienten Photovoltaikmodulen.

Kabinett beschließt Behandlungs­verordnung


Die neue Behandlungsverordnung schreibt den Entsorgungsunternehmen künftig vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen demnach vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung müssen schadstoffhaltige Kondensatoren, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln, ele

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