Verordnung zur abfallrechtlichen Überwachung

Die NE-Metallrecycling-Wirtschaft lehnt den Arbeitsentwurf zur 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung ab. Die Regelungen seien nicht nur völlig überzogen, sie seien auch gänzlich überflüssig.

VDM: „Es gibt schlichtweg keinen Regelungsbedarf“


Der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) kritisiert den unlängst vorgelegten Arbeitsentwurf zur 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung scharf. Hinter diesem sperrigen Titel verbergen sich gleich zwei Rechtsverordnungen, die 2015 novelliert werden sollen: Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Abfallbeauftragtenverordnung.

Beide Verordnungsentwürfe sind nach Ansicht des VDM völlig überzogen. „Der Entsorgungsfachbetrieb existiert seit rund zehn Jahren und hat die Branche definitiv weiter gebracht. Das bisherige System funktioniert gut, stellt die erforderliche Überwachung sicher und hat sich bewährt,“ betont VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz. Der jetzt vorgelegte Verordnungsentwurf sei dagegen überflüssig, denn es bestehe auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen schlichtweg kein Regelungsbedarf.

„Bleibt es bei dem Entwurf, dann wird sich nicht nur die Zahl der Überwachungsaudits deutlich erhöhen, sondern auch die bürokratischen Anforderungen werden massiv steigen. Wir befürchten Kostensteigerungen für die Zertifizierung von rund 25 Prozent“, so Schmitz.

Extrem hohe Anforderungen

Auf grundsätzliche Zustimmung des VDM stößt hingegen die Initiative zur Novellierung der Abfallbeauftragtenverordnung. Die bisherige Verordnung stammt aus dem Jahr 1977 und passt an vielen Stellen nicht mehr zum heutigen Abfallrecht. Allerdings schießt auch hier der Verordnungsgeber deutlich über das Ziel hinaus.

So werde der Anwendungsbereich auf fast alle Plätze der Metall-Recycling-Wirtschaft ausgedehnt, ohne dass hierfür eine schlüssige Begründung genannt wird, kritisiert der VDM. Die Anforderungen an den Abfallbeauftragten seien extrem hoch und gingen zum Teil in den privaten Bereich hinein. Gefordert werde beispielsweise, dass der Abfallbeauftragte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben muss, es sei denn, dass dadurch die Interessen des zur Bestellung Verpflichteten nicht gefährdet sind. „Was bedeutet das konkret und wer bitte soll das in der Praxis überprüfen?“ fragt VDM-Vorstandsmitglied und Umweltexperte Peter Kasimir.

Die Anforderungen der vorgelegten Verordnungsentwürfe sind laut VDM in vielen Teilen identisch, insbesondere bei den persönlichen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit) und den geforderten Schulungsinhalten. Sinnvoll wäre es deshalb, bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben auf einen zusätzlichen Abfallbeauftragten zu verzichten. Dies wäre ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung, so der Verband.

„Während die Bundesregierung von Entbürokratisierung redet, schafft hier das Bundesumweltministerium ein bürokratisches Monster, ohne dass dadurch ein Mehr an Umweltschutz gewährleistet wird“, betont Kasimir. Der VDM weist darauf hin, dass ein mittelständisches Metallrecyclingunternehmen schon heute durchschnittlich über 100.000 Euro jährlich nur für die Abwicklung bürokratischer Aufgaben ausgibt.

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