Reaktion auf BMUB-Entwurf

Große Teile der Entsorgungswirtschaft sind sich einig: Eine stärkere Überwachung der Entsorgungsfachbetriebe ist nicht nötig. Überzogene Regelungen könnten kontraproduktiv sein, warnt der BDE.

BDE lehnt stärkere Überwachung ab


Die Kritik am Arbeitsentwurf einer „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ reißt nicht ab. Nun hat sich auch der BDE zu Wort gemeldet. Der Entsorgerverband begrüßt zwar, dass am „bewährten Instrument des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntem Zertifikat der Abfallwirtschaft“ festgehalten wird, warnt aber zugleich vor überzogenen Anforderungen.

„Bei der Ausgestaltung der Regelwerke muss darauf geachtet werden, dass die Anforderungen zweckdienlich sind und keine unnötigen bürokratischen Hürden aufgebaut werden, die den Zielen Qualitätsstärkung und Kreislaufwirtschaftsförderung eher schaden als nutzen“, mahnt BDE-Präsident Peter Kurth. Die Kritik richtet sich vor allem gegen eine zunehmende Kontrolle und Überwachung seitens der Behörden. Dies fange bei der neu eingeführten Vorprüfung an und bei der „besonders fragwürdigen“ Veröffentlichungspflicht der Prüfberichte auf, so der BDE.

Überwachung verdoppelt sich

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat den Arbeitsentwurf erst kürzlich veröffentlicht. Kernstücke der Novelle sind die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Der Verband Deutscher Metallhändler VDM hatte die Regelungen bereits als überzogen und überflüssig kritisiert. Das freiwillige System des Entsorgungsfachbetriebes funktioniere gut, insofern gebe es schlicht keine Regelungsbedarf. Bliebe es bei den vorgesehenen Überwachungsaudits, befürchten die Metallhändler Kostensteigerungen in Höhe von 25 Prozent.

Auch der BDE warnt vor einer überzogenen Überwachung. „Die Überwachung durch Vor-Ort-Termine, an denen die Behörde zukünftig beteiligt werden muss, soll nahezu verdoppelt werden“, so Kurth. „Damit steigt der personelle und finanzielle Aufwand für die Betriebe erheblich, ganz zu schweigen von den Qualifikationsanforderungen, die zusätzlich an die Fachkunde und Zuverlässigkeit gestellt sind.“

Zwar erhöhe eine Schärfung des Profils von Entsorgungsfachbetrieben den Stellenwert des EfB-Zertifikates, was zu unterstützen sei. Sicherzustellen sei aber, dass der Entsorgungsfachbetrieb trotz erhöhter Anforderungen attraktiv bleibt, betont der BDE. Dies könne über Anreize erfolgen, beispielsweise bei der zu novellierenden Gewerbeabfallverordnung. Oder aber – wie es bei anderen Qualitätssicherungssystemen heute schon üblich sei – durch Prüfintervalle im Rahmen der Umweltüberwachung.

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