Betriebsuntersagung

Die Betriebsuntersagung gegen die Geschäftsführer der Eu-Rec durch die zuständige Genehmigungsbehörde war rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Trier lehnte den Widerspruch gegen die Entscheidung ab.

Fall EU-Rec: VG Trier stellt sich hinter Genehmigungs-Behörde


Das Verwaltungsgericht Trier hat vergangene Woche (2. August) den Eilantrag der beiden Eu-Rec-Geschäftsführer abgelehnt. Sie hatten Widerspruch gegen den Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom 30. Mai eingelegt, mit dem der Betrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde. Die Richter stützen damit die zuständige Genehmigungsbehörde.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass beide Geschäftsführer „nicht die Gewähr dafür bieten, dass die Anlage künftig entsprechend den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen betrieben wird.“ Indiz seien die in der Vergangenheit festgestellten Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften und die damit verbundenen Nachbarschaftsbeschwerden. Die Richter sahen daher die Betriebsuntersagung der SGD Nord als verhältnismäßig an.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen SGD Nord und Eu-Rec waren anhaltende Geruchsbelästigungen aus der Behandlungsanlage des Kunststoffrecyclers. Darüber hatten sich die Anwohner des benachbarten Stadtteils Trier-Pfalzel immer wieder beklagt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord reagierte darauf im März 2016 und ordnete die unverzügliche Instandsetzung der Filteranlage an.

Als die Anordnung nicht die gewünschte Wirkung zeigte, untersagte die SGD Nord Ende Mai den weiteren Betrieb wegen Unzuverlässigkeit. Mit Bescheid vom 20. Juni ließ die Behörde inzwischen die Wiederaufnahme des Betriebs zu. Aktuell wird der Betrieb der Anlage von einem bestellten Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Umwelttechnik geführt, der als Stellvertreter der Geschäftsführer berufen wurde.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier kann die Eu-Rec GmbH nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

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