Fachliche Einwände

Nach siebenjähriger Prüfung hat die zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag für eine Deponie der Klasse 1 in Strohn abgelehnt. Der Grund: Der Antragsteller habe die geforderte Änderungen nicht umgesetzt. Wie es nun weitergeht, ist offen.

Absage für DKI-Deponie in Rheinland-Pfalz


Die Pläne für eine DKI-Deponie in der Lavagrube in Strohn, 56 Kilometer nördlich von Trier, sind erst einmal vom Tisch. „Die Zulassung konnte nicht erteilt werden“, teilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit – nach sieben Jahren Planfeststellung. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass der Antragsteller, die Firma Scherer Baustoffe mit Sitz in Kastellaun, die geforderten Änderungen nicht umgesetzt habe.

Laut SGD Nord gibt es Bedenken, weil Eingriffe in die Natur zum Beispiel des Natur- und Geoparks Vulkaneifel und benachbarter Schutzgebiet befürchtet werden. Darüber hinaus gebe es fachtechnische Bedenken zur Standfestigkeit des Untergrunds. Außerdem seien folgende Vorgaben nicht erfüllt worden:

  • Errichtung eines Eingangsbereichs auf dem Deponiegelände,
  • Sicherung der Deponie vor unbefugtem Zutritt und
  • Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Wie die Behörde weiter ausführt, habe die Antragstellerin die Möglichkeit, den Antrag entsprechend zu ändern, verstreichen lassen. „Sie hielt vielmehr an ihrer ursprünglich vorgelegten Planung fest. Deshalb hatte die SGD Nord ihre Entscheidung so zu treffen.“

Scherer prüft weiteres Vorgehen

Jörg Scherer, Geschäftsführer des Betreibers Scherer Baustoffe sagte gegenüber dem Trierischer Volksfreund, dass die Begründung der SGD „völlig inakzeptabel“ sei. „Jedem sachlich denkenden Menschen wird einleuchten, dass wir einen Antrag mit über siebenjähriger Laufzeit und den enormen Investitionen nicht an lapidaren Dingen wie der ,Schaffung eines Eingangsbereichs’ scheitern lassen.“

Scherer hat nun vier Wochen Zeit, Einspruch gegen den aktuellen Bescheid der SGD Nord einzulegen. Der Zeitung sagte er: „Wir werden in den nächsten Wochen den Bescheid genau anschauen und in Ruhe das weitere Vorgehen besprechen.“

 

© 320°/bs | 26.06.2018

 

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