Offenlegung von Genehmigungsanträgen

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen künftig immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge im Internet veröffentlicht werden. Das Vorhaben stößt auf Widerstand der beiden Verbände bvse und VDM. Sie sehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bedroht.

bvse und VDM fürchten um Betriebsgeheimnisse


Die beiden Verbände bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung) und VDM (Verband Deutscher Metallhändler) wenden sich gegen die geplante Veröffentlichung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsanträge im Internet. In einem Schreiben an die Umweltminister der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Johannes Remmel und Stefan Wenzel, machen die Verbände deutlich, dass ein solches Vorgehen einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Recyclingunternehmen bedeute. Außerdem sehen sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bedroht.

Die Antragsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sollen nicht wie bisher nur vor Ort zur Einsicht für die interessierte Öffentlichkeit ausliegen, sondern jetzt zusätzlich im Internet zugänglich gemacht werden. „Selbstverständlich ist eine frühzeitige und gezielte Öffentlichkeitsbeteiligung richtig und notwendig“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Gleichzeitig müsse aber auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Schließlich sei diese Art der Beteiligung vor allem deshalb ins Leben gerufen worden, um Eskalationen wie beim Großvorhaben „Stuttgart 21“ zukünftig zu vermeiden. Eine 1:1-Übertragung auf private Investitionsvorhaben, die sich in völlig anderen Dimensionen bewegen, schießt nach Einschätzung der Verbände aber deutlich über das Ziel hinaus.

Durch die Veröffentlichung im Internet könnten potenzielle Wettbewerber weltweit auf das Genehmigungsvorhaben zugreifen. Kritisch sei dies vor allem, weil die von deutschen Behörden in den Verfahren geforderten Unterlagen in vielen Fällen erheblich detaillierter seien als in anderen europäischen Ländern. Obwohl es Antragstellern möglich sein soll, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen, entscheide letztendlich die Genehmigungsbehörde, was der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. „Unsere Erfahrung zeigt: Solche Vorgaben werden von den Behörden meist restriktiv ausgelegt. Wir befürchten deshalb, dass das unternehmerische Interesse nicht ausreichend berücksichtigt wird“, so VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz.

Besorgt sind bvse und VDM zudem über das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Kritikern von Anträgen und den Interessen der Antragsteller. „Augenscheinlich wird die Öffentlichkeitsbeteiligung weniger von wirklich Betroffenen vor Ort, sondern von bundesweit vernetzten Aktivisten genutzt und manchmal auch instrumentalisiert“, beklagt Rehbock. Im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft und für die Erreichung einer Recyclinggesellschaft müssten die Interessen der Öffentlichkeit und der Unternehmen deshalb gleich gewichtet werden.

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