Empfehlung der Kommission

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird aller Voraussicht nach erhöht. Die Steigerung wird in zwei Stufen erfolgen – vorausgesetzt, die Bundesregierung stimmt der Empfehlung der Mindestlohnkommission zu.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt


Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 soll dann eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Das empfiehlt die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft in einem an diesem Dienstag in Berlin vorgelegten Beschluss.

Das Votum in der Mindestlohnkommission fiel einstimmig aus. Die erste Anhebungsstufe zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto pro Stunde entspricht dem Betrag, der sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts rein rechnerisch aus dem Tarifindex ergibt. Laut Kommission berücksichtigt die zweite Anhebungsstufe auf 9,35 Euro auch Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2018.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.


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Voraussetzung für die Steigerung des Mindestlohns ist noch die Zustimmung der Bundesregierung. Sie muss die künftige Höhe des Mindestlohns per Verordnung umsetzen – was jedoch von allen Seiten erwartet wird.

Die umstrittene allgemeine Lohnuntergrenze war Anfang 2015 eingeführt worden. Im Jahr 2017 war sie zum ersten Mal von 8,50 Euro auf aktuell 8,84 Euro angehoben worden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns grundsätzlich an der Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Sie soll dann eine „Gesamtabwägung“ treffen und dabei den Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das Ziel der Beschäftigungsförderung berücksichtigen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die vorgeschlagene Erhöhung des Mindestlohns begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die soziale Marktwirtschaft und für die Beschäftigten in Deutschland“, sagte der SPD-Politiker. Profitieren würden vor allem Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und Menschen ohne Berufsausbildung. Die Erhöhung in zwei Stufen mache insgesamt rund 5,8 Prozent aus, was „eine richtige Steigerung“ sei und die gute Wirtschaftsentwicklung widerspiegele. Er werde dies nun „mit Vergnügen“ in einer Verordnung umsetzen.

Heil verteidigte die allgemeine Lohnuntergrenze, die seit der Einführung 2015 trotz aller Vorbehalte kein „Jobkiller“ geworden sei. „Der Mindestlohn nützt vielen Menschen und schadet niemandem in Deutschland, wenn er vernünftig angepasst wird.“ Zugleich könne er aber nur die „absolute Untergrenze“ sein. Ziel bleibe, die Geltung von Tarifverträgen auszudehnen. Für wirksamere Kontrollen der Lohnuntergrenze solle zudem beim Zoll Personal aufgestockt werden.

 

© 320°/dpa | 26.06.2018

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