Herstellerfinanzierung

Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffartikeln sollen sich künftig an den Reinigungskosten für Straßen und Parks beteiligen. Der Bundestag hat dafür grünes Licht gegeben. Die Regelung könnte noch auf weitere Einwegprodukte ausgeweitet werden.

Bundestag beschließt Sonderabgabe auf Einwegplastikprodukte


Der Bundestag hat eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten. Mit dem am Donnerstagabend verabschiedeten Gesetz müssen die Hersteller bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder Zigaretten künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung weggeworfener Kaffeebecher und Chipstüten beteiligen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen. Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fließen.

Die Ampel-Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen. Die Plastikabgabe muss noch den Bundesrat passieren. Hintergrund des geplanten Einwegkunststoff-Fonds ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie, nach der eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt werden soll.

Ausweitung auf Kaugummis und Pizzakartons?

Die Städte und Gemeinden in Deutschland zahlen eigenen Angaben zufolge jedes Jahr Hunderte Millionen Euro, um Einwegplastik aus dem Stadtbild zu entfernen und öffentliche Abfallbehälter zu leeren. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zeigte sich zufrieden mit dem Bundestagsbeschluss. „Besonders zu begrüßen sind die Änderungen und Präzisierungen, die die Regierungsfraktionen noch am Gesetzestext vorgenommen haben, erklärte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. „So soll bei der Kostenermittlung nicht nur das Gewicht, sondern auch Volumen und Stückzahl der Einwegkunststoffprodukte herangezogen werden. Dies allein entspricht auch einer wirklichkeitsgerechten Abbildung der kommunalen Entsorgungs- und Reinigungskosten, da der Aufwand z. B. beim Auflesen von Zigarettenkippen kaum vom Gewicht, sondern vielmehr von der Menge der Kippen abhängig ist.“

Zustimmend äußert sich der VKU auch zur Verschärfung der sogenannten Evaluierungsklausel. „Danach ist relativ zeitnah zu überprüfen, ob der Fonds nicht auf weitere Einwegprodukte aus anderen Materialien ausgeweitet werden sollte“, erklärt Hasenkamp. „Damit greift der Gesetzgeber eine weitere Forderung des VKU auf, nämlich die perspektivische Erweiterung des Einwegkunststofffonds zu einem Anti-Littering-Fonds. Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden.“


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Die Wirtschaft fürchtet dagegen unnötige Belastungen. Die Politik müsse „jetzt zeigen, dass es bei der tatsächlichen Ausgestaltung für die betroffenen Branchen kosteneffizient und fair zugeht, ohne dass es zu unnötigen Belastungen kommt“, sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland, Antje Gerstein, der Deutschen Presse-Agentur. „Als Wirtschaft haben wir uns klar für ein privatrechtliches Modell ausgesprochen.“ Die Politik habe bedauerlicherweise ein anderes Modell gewählt.

Der Deutsche Städtetag forderte wie der VKU eine Ausweitung. „Ob der Einwegmüll aus Plastik, Pappe oder Aluminium ist, macht für den Aufwand und die Kosten bei der Reinigung keinen Unterschied“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auch für den umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, handelt es sich bei dem Gesetz nur um einen ersten Schritt. Bei der abschließenden Debatte im Bundestag äußerte er die Hoffnung, dass „viele weitere Schritte folgen werden, um eine echte Kreislaufwirtschaft umzusetzen“.

320°/dpa/re

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