Strengere Grenzwerte

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Der Bundesrat hat am Freitag der Novelle der Bioabfallverordnung zugestimmt. Damit gilt nun ein strenger Grenzwert für Störstoffe. Was die Verordnung sonst noch regelt? Ein Überblick.

Bundesrat verabschiedet Novelle der Bioabfall­verordnung


Künftig gelten strenge Grenzwerte für Störstoffe im Bioabfall. Die Obergrenzen hat der Bundesrat am heutigen Freitag (11. Februar) mit Verabschiedung der neuen Bioabfallverordnung beschlossen. Mithilfe der Einführung der Grenzwerte will der Gesetzgeber vor allem verhindern, dass über den Bioabfall Kunststoffe in die Umwelt gelangen.

So gilt künftig, dass Bioabfälle vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten dürfen. Stammen die Bioabfälle aus

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