Abfallende

An diesem Freitag entscheidet der Bundesrat über die Novelle der Ersatzbaustoffverordnung. Bau- und Recyclingbranche mahnen, die Chance für mehr Recycling nicht zu verpassen. Es stehe viel auf dem Spiel.

Ersatzbaustoffverordnung: Verbände hoffen auf Bundesrat


An diesem Freitag (7. Juli) entscheidet der Bundesrat über den Referentenentwurf zur Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung. Ziel der Novelle ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verbessern. Der Bundestag hat dem Entwurf bereits im Mai zugestimmt, die beratenden Ausschüsse haben fast alle Hinweise aus den betroffenen Verbänden aufgenommen und diese als Empfehlungen in der Bundesrats-Drucksache 237/1/23 eingebracht.

Zu den zentralen Forderungen der Verbände zählt das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Baustoffe aus Recyclingmaterial. Nur so werde eine höhere Recyclingquote am Bau möglich, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

„Am Freitag steht viel auf dem Spiel. Nach wie vor scheuen sich private und öffentliche Bauherren davor, als Abfall etikettiertes RC-Baumaterial zu verwenden“, erklärt Pakleppa. „Schon lange plädieren wir dafür, dass diese qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffe ihren berechtigten Status bekommen und offiziell als Produkt gelten. Wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es sich auf dem Markt etablieren und als Baumaterial wiederverwendet werden.“

Ersatzbaustoffe auch für kiesige Böden

„Ohne die Festlegung zum Abfallende für alle Ersatzbaustoffe wird die Akzeptanz und die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen nicht gesteigert werden können“, betont auch der Entsorgerverband bvse. „Eine Einschränkung auf bestimmte Ersatzbaustoffe und bestimmte Materialklassen sei nicht verhältnismäßig oder begründbar.

Zusammen mit dem ZDB, dem Deutschen Abbruchverband (DA) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) fordert der bvse zudem, das Schüttelverfahren als einziges, einheitliches Analyseverfahren zuzulassen. Sonst seien Unsicherheiten, Konflikte und nicht kalkulierbare Risiken bei allen Beteiligten vorprogrammiert.

Außerdem sollte der Einbau von Ersatzbaustoffen auf kiesigen Böden zugelassen werden. Ein Ausschluss würde den Einbau von Ersatzbaustoffen in vielen Regionen Deutschlands erschweren oder verhindern und damit die Ziele der EBV konterkarieren. Für bereits güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe sollte es Übergangsregelungen geben, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden.


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„Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, diesen wichtigen Änderungen und Ergänzungen in der Sitzung am kommenden Freitag zuzustimmen, damit wir gemeinsam die gesetzten Ziele – mehr Recycling, weniger Verfüllung und Deponierung – erreichen können und die Ersatzbaustoffverordnung pünktlich und erfolgreich starten kann“, betont bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer. Sorge bereitet den Verbänden, dass der federführende Umweltausschuss bereits angekündigt hatte, die Änderungen und Ergänzungen nicht mehr rechtzeitig einpflegen zu können. Damit würde sich das Verfahren zur Änderung der EBV über den 1. August 2023 – dem geplanten Termin zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung – hinaus verzögern. Die Bundesregierung sollte es im Sinne des von der Ampel-Koalition propagierten „Deutschland-Tempos“ ermöglichen, die Empfehlungen in die Ersatzbaustoffverordnung kurzfristig einzufügen, fordern die Verbände, und auf diese Weise das Inkrafttreten zum 1. August sicherzustellen.

320°/re

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