Elektrogeräte

Nach Thüringen will Sachsen das zweite Bundesland sein, das einen Reparaturbonus einführt. Ab Oktober sollen Verbraucher die Förderung beantragen können. Auch Firmen können sich beteiligen.

Sachsen kündigt Reparaturbonus an


Für die Reparatur von Elektrogeräten will Sachsen ab Herbst den Bürgern einen Zuschuss zahlen. Geplant sei, dass ab 1. Oktober Anträge über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden können, informierte das Umweltministerium auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Franz Sodann.

Insgesamt stehen für den Reparaturbonus für dieses und das kommende Jahr jeweils 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Bürger können den Angaben zufolge für Reparaturen ab einem Rechnungsbetrag von 75 Euro die Hälfte der Kosten geltend machen – etwa für Ersatzteile, Arbeitseinsatz und Mehrwertsteuer. Der Zuschuss ist pro Reparatur auf 200 Euro begrenzt. Der Bonus ist für volljährige Bürger und Bürgerinnen bestimmt, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.

Testlauf in Leipzig

Firmen, die sich an dem Projekt beteiligen wollen, können sich derzeit über ein Beteiligungsportal melden. Voraussetzung ist laut Ministerium die Mitgliedschaft in einer Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Damit solle die Gefahr des Missbrauchs von Fördermitteln verringert werden, hieß es.

In Leipzig war der Reparaturbonus bereits getestet worden. Dabei waren nach früheren Angaben des Ministeriums etwa 680 Dinge repariert worden, darunter 540 Elektrogeräte. Der Großteil waren Mobiltelefone, aber auch Fahrräder und Textilien wurden auf Vordermann gebracht. Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) hatte den Testlauf als Erfolg gewertet und betont, dass dadurch Müll reduziert und Rohstoffe gespart würden. Daraufhin war ein landesweiter Reparaturbonus angekündigt worden.


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In Thüringen wird der Reparaturbonus schon seit 2021 gezahlt. Das Land übernimmt bis zur Hälfte der Reparaturkosten, aber nicht mehr als 100 Euro pro Person und Kalenderjahr. Für Reparaturen in Werkstätten, Fachmärkten oder bei Kundendiensten muss die Rechnungssumme, die online per Antrag bei der Verbraucherzentrale eingereicht wird, mindestens 50 Euro betragen, um den Bonus zu erhalten.

In Repair-Cafés, wo in der Regel Ersatzteile gekauft werden müssen, beträgt der Reparaturbonus 25 Euro. In den ersten zwei Jahren nach Einführung wurden fast 20.000 Anträge auf Zuschüsse zu Reparaturkosten von Elektrogeräten bewilligt.

Auch auf Bundesebene gibt es Bewegung. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte im Juli ein Förderprogramm für Reparaturen angekündigt. „Mit diesem Programm werden wir Reparatureinrichtungen und Reparaturinfrastruktur stärken und unterstützen“, sagte sie. Das Ziel sei, eine „Kultur des Reparierens“ zu etablieren.

Zudem soll es künftig auch ein Recht auf Reparatur geben. Derzeit werde ein Reparaturgesetz erarbeitet, das die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicherstellen solle, erklärte Lemke.

320°/dpa/re

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