Produktkennzeichnung

Jetzt ist der Vorschlag auf den Weg gebracht: Handys sollen künftig eine Kennzeichnung zur Haltbarkeit des Akkus und Reparierbarkeit erhalten. Auch Mindestanforderungen soll es geben.

EU-Kommission fordert Kennzeichnung zu Handy-Akku und Reparatur


Wer ein Smartphone oder Tablet kauft, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig informiert werden, wie langlebig der Akku ist oder wie sehr das Produkt vor Staub und Wasser geschützt ist. Die EU-Kommission schlug am Freitag in Brüssel eine entsprechende Kennzeichnung vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen zu unterstützen und nachhaltigen Konsum anzukurbeln.

Neben den Informationen zu Akku und Energieeffizienz soll es auch eine Bewertung geben, wie gut ein Produkt repariert werden kann. Darüber hinaus will die Kommission Mindestanforderungen für neu verkaufte Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets in der EU einführen. Demnach müssen Akkus zum Beispiel mindestens 800 Lade- und Entladezyklen standhalten und dabei mehr als 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.


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Hersteller sollten auch dazu verpflichtet werden, Reparaturbetrieben wichtige Ersatzteile innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen oder bis zu sieben Jahre nach dem Verkaufsende des jeweiligen Produktmodells. Die vorgesehenen Regeln müssen nun noch das Europaparlament und die EU-Staaten innerhalb von zwei Monaten prüfen.

320°/dpa

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