Emissionshandel

Die Müllverbrennung wird voraussichtlich erst ab 2024 unter den nationalen Emissionshandel fallen. Auf die Verschiebung um ein Jahr habe sich die Ampelkoalition geeinigt, berichtet der VKU. Wirklich zufrieden ist der Kommunalverband aber nicht.

VKU: CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung verschiebt sich


Der VKU bezieht sich auf Verlautbarungen aus Koalitionskreisen, wonach die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nicht zum 1. Januar 2023, sondern erst zum 1. Januar 2024 erfolgen soll. Die Verschiebung um ein Jahr sei zwar ein „Teilerfolg für die kommunale Entsorgungswirtschaft und die Abfallgebührenzahler“, doch enttäuschend sei das Ergebnis dennoch, räumt der Verband ein. Der VKU hatte sich in den vergangenen Wochen für einen mindestens zweijährigen Aufschub eingesetzt.

„Gerade vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise und der rasant steigenden Lebenshaltungskosten sollten Zusatzbelastungen der privaten Haushalte und des Gewerbes unbedingt vermieden werden“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Und die Situation wird im Jahr 2024 wohl leider keine wesentlich bessere sein.“

Gleichwohl hätten die Betriebe jetzt Planungssicherheit für die kommenden Gebührenkalkulationen. „Unser Ziel bleibt allerdings eine europäische Lösung, die perspektivisch den jetzt beschrittenen deutschen Sonderweg bei der Belastung der energetischen Abfallverwertung mit einem CO2-Preis ablösen muss“, so Liebing.


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