Gewinnabschöpfung

Wenn künftig die krisenbedingt gestiegenen Gewinne aus der Stromerzeugung abgeschöpft werden, betrifft das auch die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen. Doch die wehren sich. Denn genau genommen entstünden gar keine Übergewinne, argumentieren sie.

ITAD warnt vor Gebührenerhöhungen


Wenn der Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche über die Strompreisbremse und die geplante Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen beraten wird, hoffen die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) auf eine Berücksichtigung ihrer besonderen Umstände. „Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind keine konventionellen Kraftwerke und Abfall ist kein klassischer Brennstoff“, sagt Martin Treder, stellvertretender Geschäftsführer des MVA-Betreiber-Verbands ITAD. „Vielmehr steht hier die Entsorgung von Abfällen im Vordergrund, nicht die Energieerzeugung.“

Bei der Abfallentsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger spielten ganz andere Preis-Mechanismen eine Rolle als bei der Erzeugung von Strom im Energiemarkt, argumentiert die ITAD. Insbesondere die direkt-Gebühren-finanzierten Müllverbrennungsanlagen, wie etwa bei Zweckverbänden, unterlägen komplexen preisrechtlichen Vorgaben. So müssten beispielsweise bei kommunalen Anlagen die Erlöse aus der Energieerzeugung mit den Abfallgebühren verrechnet werden. „Es entstehen genaugenommen im eigentlichen Sinne keine Gewinne, insbesondere keine Übergewinne“, so der Verband.

„Werden nun die Stromerlöse gekappt und es erfolgt der Wegfall der vermiedenen Netzentgelte, müssen viele Thermische Abfallverbrennungsanlagen einen zweistelligen Millionenbetrag über die Abfallgebühren erheben“, heißt es weiter. Wie dies operativ erfolgen soll, bereite der Branche Kopfschmerzen, da die meisten Gebührenhaushalte bereits feststünden.

„Es könnte zu massiven Verwerfungen in der Abfallwirtschaft durch die Umverteilung (Entlastung bei Strom – Belastung bei den Abfallgebühren) kommen“, erklärt Treder. „Hinzu kommen noch Rechtsunsicherheiten bei den Gebührenberechnungen. Ausländische Anlagen könnten darüber hinaus Wettbewerbsvorteile erlangen, da die Bundesregierung einen weitaus höheren Betrag abschöpfen will, als die EU-Vorgaben vorsehen.“

Die Abfallverbrennung sollte daher bei dem Gesetzesvorhaben ausgenommen bleiben, fordert Treder. Die Folgen für die Branche seien derzeit nicht einschätzbar.


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