Testbesuche
Seit Beginn des Jahres sind Gastronomiebetriebe ab einer bestimmten Größe und Mitarbeiterzahl verpflichtet, für Speisen und Getränke zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anzubieten. Testbesuche in NRW zeigen: Die Vorgabe wird vielfach missachtet.
Gastronomie ignoriert Mehrwegpflicht vielfach
Ein halbes Jahr nach Einführung der Mehrwegpflicht in der Gastronomie lässt die Umsetzung noch stark zu wünschen übrig. „Die gesetzliche Neuregelung für die Take-away-Gastronomie sollte dazu beitragen, die Flut an Einwegmüll einzudämmen. Doch Mehrwegangebote führen weiterhin ein Schattendasein“, fasst Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Ergebnis eines Marktchecks zusammen.
Die Verbraucherzentrale hatte im Juni in 19 NRW-Städten in insgesamt
418 Restaurants, Imbissen, Bäckereien und Filialen der Systemgastronomie das Mehrwegangebot unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse unseres Marktchecks sind enttäuschend“, sagt Schuldzinski. Angebots- und Informationspflichten würden oft nicht eingehalten. Von den 418 besuchten Gastronomiebetrieben nutzten 201 kein Mehrwegsystem, weitere 42 machten dazu keine Angaben.
Insgesamt 173 der aufgesuchten Restaurants, Bäckerei-Filialen und Imbisse seien augenscheinlich größer als 80 Quadratmeter gewesen und damit gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft Gerichte und Getränke „To go“ in Mehrwegbehältnissen anzubieten. Tatsächlich habe aber nicht einmal die Hälfte – insgesamt 85 Betriebe – Mehrwegverpackungen zur Verfügung gestellt.
Fehlende Hinweise auf Mehrwegangebot
Zudem hätten nur 50 von ihnen auf einem Schild oder Aushang auf dieses Angebot hingewiesen. Die gesetzlichen Vorschriften sehen jedoch auch eine Hinweispflicht vor: Das heißt, Betriebe müssen Verbraucher deutlich auf die Mehrwegoption aufmerksam machen.
Insbesondere das Fehlen von Informationen über vorhandene Mehrwegangebote führt laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale dazu, dass selbst umweltbewusste Verbraucher Essen und Getränke überwiegend aus Einweggefäßen kaufen. 44 Prozent der 1.000 Befragten aus NRW gaben im Juni 2023 an, sie würden öfter Mehrwegangebote für den Verzehr unterwegs nutzen, wenn es bessere Informationen und Hinweise an der Verkaufsstelle gäbe. 42 wünschten sich mehr Rückgabestellen, um die Nutzung von Mehrweggefäßen zu erleichtern.
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Positiv vermerken die Verbraucherschützer, dass immerhin ein Drittel der 143 besuchten kleineren Imbisse, Restaurants oder Bäckereien ein Mehrwegsystem vorhielt, obwohl sie dazu nicht durch das Verpackungsgesetz verpflichtet wären. Allerdings fand sich auch hier nur bei 24 Betrieben ein entsprechendes Hinweisschild, das die Kundschaft über die vorhandenen Einweg-Alternativen aufklärte.